VersicherungstippPKV: Tarifwechsel innerhalb eigener Gesellschaft erlaubt Ersparnisse

Private Krankenversicherung: Privatpatienten haben das Recht, in einen günstigeren Tarif der eigenen Versicherung mit ähnlichem Leistungsumfang zu wechseln, falls ein solcher existiert. Und tatsächlich kann man dabei -abhängig vom Anbieter- mitunter Prämien sparen. Aber Vorsicht: Ein solcher Wechsel sollte nicht voreilig erfolgen, sondern nur nach Abwägung der Vor- und Nachteile!

Mit einem Wechsel des Krankenversicherungs-Tarifs lassen sich im Monat vereinzelt bis zu 227 Euro Prämie einsparen, wie ein Onlineanbieter berichtet. Das Ergebnis wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass der neue Tarif dieselben oder mindestens vergleichbare Versicherungen umfasst. Der Clou daran: Hierfür ist nicht einmal der Wechsel des Versicherungsanbieters notwendig!

Versicherte dürfen in günstigeren Tarif der eigenen Gesellschaft wechseln

Laut §204 des Versicherungsvertragsgesetzes haben Privatpatienten das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife zu wechseln – unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikoaufschlag kann der Versicherer nur dann verlangen, wenn der Kunde auf Mehrleistungen besteht.

Tatsächlich haben manche Versicherer günstigere Tarife in ihrem Portfolio, mit denen sie um junge und gesunde Gutverdiener werben wollen. Dass die älteren Kunden auch in diese Tarife wechseln, ist ihnen gar nicht so richtig recht. Schließlich erzeugen ältere Versicherungsnehmer im Schnitt höhere Gesundheitskosten – die Prämien bei diesen „Lockangeboten“ müssten also insgesamt steigen. Dann verlieren sie für Jüngere an Attraktivität. Aber wie bereits erwähnt: die Versicherungskunden haben ein Recht, in die günstigeren Tarife aufgenommen zu werden!

Über mögliche Leistungsunterschiede aufklären lassen

Ein Wechsel sollte allerdings nicht voreilig und unüberlegt erfolgen. Zunächst ist grundlegend zu ermitteln und abzuwägen, ob der neue Tarif auch den Bedürfnissen entspricht. Das bedeutet vor allem: Man sollte sich über mögliche Leistungsunterschiede aufklären und informieren lassen. Hier lauern im Kleingedruckten einige Fallstricke.

Denn der neue Schutz muss keineswegs identisch sein mit dem bisherigen, sondern nur vergleichbar hochwertig. Wer etwa häufig einen Arzt konsultieren muss und regelmäßig auf Medikamente angewiesen ist, dürfte nicht unbedingt profitieren, wenn er einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung wählt. Hier gilt es, genau hinzusehen und nachzurechnen – zur Not auch unter Rücksprache mit dem Hausarzt.

Tarif muss für neue Kunden geöffnet sein

Wichtig ist dabei auch, ob der PKV-Tarif für Neukunden weiterhin zugänglich ist. Denn nur wenn neue Kunden aufgenommen werden, ist gewährleistet, dass zukünftig eine gute Mischung aus jungen und alten Versicherungsnehmern stattfindet. Die Überalterung eines Tarifs führt schnell zu steigenden Beiträgen. Wechselwillige Patienten können sich an einen Versicherungsfachmann wenden, um umfangreichen Rat einzuholen.

Seite als PDF ausgebenSeite per E-Mail empfehlen