StudieKfz-Versicherung: Rückstufung ist nicht gleich Rückstufung!

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, ohne auf die Rückstufungstabellen zu achten, der zahlt schnell mehr, wenn er einen Unfall erleidet. Das zeigt eine aktuelle Studie unter 163 Tarifen. Über die Jahre gerechnet können sich die Mehrkosten auf mehrere tausend Euro summieren.

Wer beim Abschluss einer Versicherung nur auf die Höhe des aktuellen Beitrags achtet und nicht auch auf die zugesicherten Leistungen, für den wird es schnell teurer. Was Versicherungsexperten ohnehin wissen, zeigt auch eine aktuelle Studie der Zeitschrift „Finanztest“ mit 163 Autoversicherungs-Tarifen.

Augen auf bei den Schadensfreiheitsrabatten!

Anhand eines Modellkunden haben die Tester geschaut, wie sich die Tarife bei einer Rückstufung verhalten. Um das kurz zu erklären: Fahren Fahrzeughalter lange unfallfrei, werden sie mit einer günstigeren Versicherungsprämie belohnt. Ausschlaggebend sind die Schadenfreiheitsklassen (SF). Wer 15 Jahre unfallfrei fährt, landet in der Regel in SF 15. Die günstigste Schadenfreiheitsklasse ist bei fast allen Kfz-Versicherern SF 35.

Jeder Stufe der Schadenfreiheitsklasse ist ein bestimmter Prozentsatz zugeordnet, den der Versicherte für unfallfreies Fahren auf den Grundbeitrag erhält. Ein Beispiel: Ein Satz von 50 Prozent wird oft nach zwei bis drei Jahren ohne Schaden erreicht und bedeutet, dass der Versicherte die Hälfte des Grundbeitrags zahlt.

Verschuldet der Fahrzeughalter hingegen einen Unfall, wird er herabgestuft und muss dann mehr zahlen. Und hierbei zeigen die Versicherer gewaltige Unterschiede, zumindest auf den zweiten Blick. Wer nach 15 unfallfreien Jahren zum Beispiel in Schadenfreiheitsklasse 15 eingeordnet wird, kann -abhängig vom Versicherer- mit Schadenfreiheitsklasse 6 oder 7 „bestraft“ werden.

Das mag zunächst nach keinem großen Unterschied klingen. Hier gilt es aber zu bedenken, dass die ungünstigere Schadenfreiheitsklasse über mehrere Jahre mitgetragen wird: so lang, bis eben die günstigste SF 35 erreicht ist. Und da kann sich ein verlorenes Jahr derart summieren, dass der Versicherte mitunter gar das Sechs- bis Siebenfache des Jahresbeitrages mehr zahlen muss.

Es drohen nach Unfall Mehrkosten von mehreren tausend Euro

Letztendlich kann sich eine ungünstige Rückstufungstabelle derart negativ auswirken, dass ein Versicherter über die Jahre summiert schnell tausende Euro auf seine ursprünglich vereinbarte Prämie draufpacken muss, berichten die Tester.

Deshalb sollte man bei Abschluss eines Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskovertrages auch die Schadenfreiheitsrabatte und Rückstufungstabellen des jeweiligen Tarifes im Auge behalten. Speziell die etwas günstigeren Basistarife beinhalten oft sehr ungünstige Rückstufungen. Hier kann es lohnen, gleich einen etwas teureren Komfort- oder Premiumtarif abzuschließen.

Darüber hinaus gibt es in den Verträgen Optionen, gegen Aufpreis eine Rückstufung zu verhindern. Zum Beispiel durch einen Rabattschutz, der es in der Regel erlaubt, einen Unfall im Jahr zu verursachen, ohne dass man zurückgestuft wird. Hier heißt es gut rechnen, denn so ein Rabattschutz kostet bei den meisten Anbietern 15-25 Prozent Aufschlag zur Jahresprämie. Und unter Umständen kann es auch empfehlenswert sein, einen kleinen Blechschaden selbst zu zahlen und nicht den Versicherer in Anspruch zu nehmen.

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