Im Herbst steigt für Autofahrer die Gefahr, mit einem Wildtier zusammenzustoßen. Besonders in der Dämmerung und auf Straßen entlang von Wäldern und Feldern ist Vorsicht geboten. Doch was passiert, wenn plötzlich ein Reh vor das Auto springt? Und welche Versicherung übernimmt den Schaden?
Bei Wildwechsel richtig reagieren
Taucht ein Tier am Straßenrand auf, sollten Autofahrer die Geschwindigkeit deutlich reduzieren, das Fernlicht ausschalten und gegebenenfalls hupen. Dabei ist auch mit weiteren Tieren zu rechnen. Lässt sich ein Zusammenstoß nicht mehr vermeiden, ist kontrolliertes Bremsen meist sicherer als ein riskantes Ausweichmanöver. Wer einem Tier ausweicht, kann in den Gegenverkehr geraten oder gegen einen Baum prallen.
Welche Schäden übernimmt die Versicherung?
Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild, etwa Rehen oder Wildschweinen, sind grundsätzlich über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Viele Tarife bieten inzwischen einen erweiterten Schutz für Zusammenstöße mit weiteren Tierarten oder Tieren aller Art. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt dagegen keine Schäden am eigenen Auto. Die Vollkaskoversicherung umfasst üblicherweise auch die Leistungen der Teilkasko. Wichtig ist der Unterschied zwischen einem direkten Zusammenstoß und einem Ausweichunfall: Wer einem Tier ausweicht und dabei sein Fahrzeug beschädigt, muss je nach Situation und Versicherungsbedingungen mit einer anderen Leistungsprüfung rechnen.
Was nach einem Wildunfall zu tun ist
Nach einem Zusammenstoß sollten Autofahrer die Warnblinkanlage einschalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei verständigen. Verletzte Tiere dürfen nicht eigenmächtig verfolgt oder mitgenommen werden. Für die Schadenregulierung sind Fotos vom Unfallort, vom Fahrzeug und gegebenenfalls vom Tier hilfreich. Auch eine Wildunfallbescheinigung sollte eingeholt werden. Vor der Reparatur ist der Versicherer zu informieren. Ein Wildschaden, der über die Teilkasko reguliert wird, führt nicht zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts. Allerdings kann eine vereinbarte Selbstbeteiligung anfallen.
Gerade ältere Kfz-Verträge können beim versicherten Tierkreis Einschränkungen enthalten. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, ob nur Haarwild oder auch andere Tiere eingeschlossen sind.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Informationen zu Wildunfällen und Kaskoversicherung.


