Lexikon -Rückdatierung
Eine Rückdatierung ist, wenn ein Versicherungsbeginn um 2 Monate zurückverlegt werden kann, unter folgenden Voraussetzungen:
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Eine Rückdatierung ist, wenn ein Versicherungsbeginn um 2 Monate zurückverlegt werden kann, unter folgenden Voraussetzungen: